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Preise und AGB

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Preise 2010

 

Gruppen bis 40 Personen, Führung in deutscher Sprache

Stadtführungen n.V.  mind. 2 Stunden                 € 85,-

eine Verlängerungsstunde zur Stadtführung     € 15,-

Halbtag (max. 4 Stunden)      € 115,-

Ganztag (max. 9 Stunden)     € 250,-

Gruppen bis 40 Personen, Führung in Fremdsprache

Stadtführung n.V. mind. 2 Stunden                      € 100,-

eine Verlängerungsstunde zur Stadtführung       € 20,-

Halbtag (max. 4 Stunden)     € 130,-

Ganztag (max. 9 Stunden)    € 270,-

 

Die angegebene Preise enthalten weder Anfahrtsspesen noch Eintritte!

Alle Preise netto, d.h. ohne Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer im Sinne des

§ 6 Abs.1 Z 27

Zahlungskonditionen:

Prompt und bar nach Erbringung der Leistung gegen Rechnung.

Nach vorheriger Vereinbarung auch per Voucher, in diesem Fall zahlbar sofort nach Rechnungslegung

ohne Abzüge, spesenfrei für den Empfänger.

Preise gültig bis auf Widerruf

 

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BUCHUNG AUF OPTION:


Sie haben die Möglichkeit einer vorläufigen Reservierung mit kostenlosem Rücktrittsrecht. Sie wissen noch nicht, ob Ihre Reise zustande kommt und wollen nicht das Risiko eingehen, kurzfristig keinen qualifizierten Guide mehr zu finden?

Buchen Sie auf Option, d.h.:

Bis 30 Tage vor der Anreise haben Sie ein Rücktrittsrecht von Ihrer Buchung, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

Ich notiere bis zu diesem Stichtag Ihren gewünschten Termin in meinem Kalender, sollte ich für Ihren Termin von anderer Seite eine Fixbuchung bekommen, so werde ich Sie sofort verständigen und versuchen, im Gegenzug eine Kollegin/einen Kollegen zu finden, der Ihre Kunden betreut – falls Sie das wünschen.

Sollte bis 30 Tage vor Anreise weder von Ihrer, noch von meiner Seite eine Absage getätigt werden, wird die Option automatisch zu einer Fixbuchung und die erhalten von mir eine Buchungsbestätigung.

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Vertragsbedingungen für Führungen durch einen Upper-Austriaguide
Der Vertrag betreffend die Durchführung einer Fremdenführung / von Führungen einschließlich Nebenleistungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:


1. Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.

 

2. Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. Im Zweifelsfall ist der Vertrag im Sinne des Berufsbildes (www.freizeitbetriebe-wien.at) der gewerblich befugten Fremdenführer, herausgegeben vom FACHVERBAND DER FREIZEITBETRIEBE, Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, auszulegen.

 

3. Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.

 

4. Der Auftraggeber wird ersucht, seinem Kunden das Werkvertragsentgelt für die Leistungen des Fremdenführers (Führungshonorar) und eine allfällige Buchungsgebühr für die Vermittlung der Leistung des Fremdenführers getrennt in Rechnung zu stellen.

 

5.  Storno

Wenn das Storno schriftlich bis spätestens 30 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt und es sich um eine Buchung auf Option handelt => KEINE Stornogebühr.

Wenn das Storno schriftlich bis spätestens 30 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt, so sind als Stornogebühr 10% des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen.

Storniert der Auftraggeber zwischen 29 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so sind als Stornogebühr 20% des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. 

Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen.

Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu.

Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

 

6. Wartezeiten

Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 45 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird, jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.

 

7. Verhinderung

Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.

 

8. Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Bei Bezahlung mit Scheck können bis zu EUR 13,-- Bankspesen verrechnet werden. Programmerstellungen werden gesondert verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).

 

9. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt!

 

10. Auch für Führungen, die sich auf Gebiete außerhalb des Landes Oberösterreich erstrecken, gilt der Oberösterreichische Tarif als vereinbart.